Ich betreue dich fürsorglich in der Schwangerschaft sowie der Zeit nach der Geburt mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen.
Über die Schwangerenvorsorge bei deinem Gynäkologen hinaus hast du Anspruch auf Schwangerenversorgung durch eine Hebamme.
Ich begleite dich in deiner Schwangerschaft und stehe dir bei all deinen Fragen sowie Beschwerden zur Seite. Dabei wählen wir
gemeinsam die für dich geeignete Methode aus.
- 1 Vorgespräch zum Kennelernen und Fragen Rund um Hebammenbetreuung
- 12 Beratungen (Telefonisch oder Persönlich)
- unbegrenzt Termine bei Beschwerden oder Hilfestellung bei Wehen
Bei sogenannten Risikoschwangerschaften (Mehrlinge, schwere Erkrankungen der Schwangeren oder des Kindes, Schwangerschaftsdiabetes, etc.) ist die Betreuung durch einen Facharzt notwendig, sodass ich eine alleinige Vorsorge nicht durchführe. Gerne begleite ich Sie aber unterstützend.
Die ersten 8 Wochen nach der Geburt sind eine Zeit der Erholung, des einander Kennenlernens für Frau, Familie und Kind, Umstellung und Neuorientierung.
Laut Sozialgesetzbuch hat jede Frau einen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett. Sollte Ihr Kind nach der Geburt nicht von Ihnen selbst versorgt werden können, wird dieser Anspruch auf Ihr Kind übertragen. Dies gilt natürlich auch für Adoptiveltern.
übernommen und beinhaltet:
- in den ersten 10 Tagen haben wir 20 Leistungen (Termine oder Telefonische Beratungen)
- anschließend haben wir bis zur 12. Woche nochmal 16 Leistungen
- darauffolgend noch 8 Leistungen bis zum Ende der Stillzeit für Still-und Ernährungsfragen
Das einschneidende Erlebnis ein Kind zu verlieren bedarf besonderer Betreuung. Auch in solch schweren Zeiten stehe ich Ihnen als Hebamme zur Seite und möchte Ihnen und Ihrer Familie Kraft sowie Raum zur Trauer und viele Antworten auf Fragen geben.
Meine Hilfe als Hebamme kann von jeder schwangeren, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die meisten Kosten, die durch die Hebamme anfallen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen in der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt sind.
Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung vorab informieren. In der Regel übernimmt die Versicherung aber auch hier die Leistungen.
Vereinzelnd können jedoch kostenpflichtige Hebammenleistungen entstehen, die nicht generell von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Darüber werde ich Sie vorher informieren.
- Trageberatung mit Verleih von Tragesystemen und Tüchern
- Softlaser Therapie bei wunden Brustwarzen, schlecht heilenden Geburtsverletzungen sowie Kaiserschnittnarben, Windeldermatitis und Hömorrhoiden
- Reiki Sessions
- Private Geburtsvorbereitung
- “Blessing Way” – Das besondere Ritual für werdende Mamas